Brandstiftung
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Brandstiftung
Definition, Bedeutung
Die Tatbestände der Brandstiftung sind in dem Abschnitt für gemeingefährliche Straftaten geregelt. Im einzelnen gibt es- § 306 Brandstiftung
- § 306a Schwere Brandstiftung (bei abstrakter Gefährdung von Menschen)
- § 306b Besonders schwere Brandstiftung (bei Verursachung von Gesundheitsschädigungen an Menschen)
- § 306c Brandstiftung mit Todesfolge
- § 306d Fahrlässige Brandstiftung
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Brandstiftung' trennt man wie folgt:
- Brand|stif|tung
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