Briefgeheimnis
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Briefgeheimnis
Definition, Bedeutung
- Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert.
- Grundrecht, das garantiert, dass Briefe und Postsendungen nur von ihrem Empfänger geöffnet werden dürfen
- Pflicht, einen an einen anderen gerichteten Brief ungeöffnet zu lassen; das briefgeheimnis bewahren, schützen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Briefgeheimnis' trennt man wie folgt:
- Brief|ge|heim|nis
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