Briefgeheimnis

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Briefgeheimnis

Definition, Bedeutung

  • Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert.
  • Grundrecht, das garantiert, dass Briefe und Postsendungen nur von ihrem Empfänger geöffnet werden dürfen
  • Pflicht, einen an einen anderen gerichteten Brief ungeöffnet zu lassen; das briefgeheimnis bewahren, schützen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Briefgeheimnis' trennt man wie folgt:

  • Brief|ge|heim|nis
(Definition ergänzt von Mira am 30.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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