Bringschuld
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Bringschuld
Definition, Bedeutung
- Aufgabe des aktiven Partners in einer Interaktion, sich um den Erfolg zu bemühen
- Der Rechtsbegriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet.
- Der Schuldner trägt das Risiko und die Kosten für die Erbringung einer Schuld.
- Recht: „Schuld, die am Wohnort des Gläubigers zu begleichen ist“
- Schuld, die der Schuldner auf eigene Rechnung und Gefahr übermitteln muss; Ggs. Holschuld
- Verpflichtung, von sich aus aktiv zu werden
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bringschuld' trennt man wie folgt:
- Bring|schuld
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