Bringschuld

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Bringschuld

Definition, Bedeutung

  • Aufgabe des aktiven Partners in einer Interaktion, sich um den Erfolg zu bemühen
  • Der Rechtsbegriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet.
  • Der Schuldner trägt das Risiko und die Kosten für die Erbringung einer Schuld.
  • Recht: „Schuld, die am Wohnort des Gläubigers zu begleichen ist“
  • Schuld, die der Schuldner auf eigene Rechnung und Gefahr übermitteln muss; Ggs. Holschuld
  • Verpflichtung, von sich aus aktiv zu werden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bringschuld' trennt man wie folgt:

  • Bring|schuld
(Definition ergänzt von Arne am 27.02.2019)

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