Bruchteilsgemeinschaft

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Bruchteilsgemeinschaft

Definition, Bedeutung

Von einer Bruchteilsgemeinschaft spricht man, wenn mehreren gemeinsam ein Recht zusteht und das Gesetz nicht die Gesamthandsgemeinschaft anordnet. Eine Bruchteilsgemeinschaft kann z.B. zwischen zwei Mitgläubigern entstehen.

Die Bruchteilsteilsgemeinschaft ist den §§ 741 ff BGB geregelt.

Eine Unterart der Bruchteilsgemeinschaft ist das Miteigentum.

Aufhebung

Gemäß Â§ 749 BGB hat jeder Teilhaber das Recht die Auflösung zu verlangen. Mit dem Verlangen ist das Gemeinschaft aufzulösen. Es entstehen Ansprüche gegenüber den anderen Teilhabern bei den an der Auflösung notwendigen Geschäften mitzuwirken (Palandt-Sprau § 749 Rn. 2).

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(Definition ergänzt von Sunny am 14.03.2019)

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