Bruttoanlageinvestition

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Bruttoanlageinvestition

Definition, Bedeutung

Die Bruttoanlageinvestitionen bilden zusammen mit den Vorratsveränderungen die Bruttoinvestitionen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR. "brutto" bedeutet einschließlich der Abschreibungen. Ohne Abschreibungen spricht man von Nettoanlageinvestitionen. Die Bruttoanlageinvestitionen sind ein Aggregat in der Verwendungsrechnung der VGR des Bruttoinlandsprodukts.

Sie teilen sich auf in Ausrüstungsinvestitionen und Bauinvestitionen sowie Sonstige Anlagen.

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(Definition ergänzt von Neela am 30.04.2019)

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