bruttolistenpreis

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bruttolistenpreis

Definition, Bedeutung

Der Bruttolistenpreis eines Pkws wird benötigt, um die private Kfz-Nutzung nach der 1% Methode errechnen zu können. Der Bruttolistenpreis bemisst sich aus den Kosten zum Zeitpunkt der Erstzulassung eines Pkw zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer.
Beispiel:
Der Bruttolistenpreis laut Hersteller eines Fahrzeugs der Marke xyz beträgt 10.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. Das Fahrzeug hat allerdings noch ein Navigationsgerät und eine besondere Winterausstattung gegenüber dem Listenfahrzeug. Der Preis für die Extras beträgt insgesamt 2.500 EUR inkl. Umsatzsteuer. Somit beträgt der Bruttolistenpreis 12.500 EUR.

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(Definition ergänzt von Ivan am 23.03.2019)

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