Bruttolohn

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Bruttolohn

Definition, Bedeutung

Mit Bruttoentgelt wird der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers ohne die gesetzlichen Abzüge (Beiträge zu den Sozialversicherungen, Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) bezeichnet.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bruttolohn' trennt man wie folgt:

  • Brut|to|lohn
(Definition ergänzt von Tizian am 01.03.2019)

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