bruttowarmmiete

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bruttowarmmiete

Definition, Bedeutung

  • Die Bruttowarmmiete setzt sich zusammen aus der Netto- oder Grundmiete, d. h. dem Betrag, der für die bloße Überlassung einer Wohnung zu entrichten ist, und den Betriebskosten, die durch Nutzung der Mietsache (z.B.

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(Definition ergänzt von Lennert am 30.03.2019)
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