Buchersitzung

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Buchersitzung

Definition, Bedeutung

Ein Eigentumserwerb an einem Grundstück aufgrund eines verkehrten Eintrages im Grundbuch.

Gemäß Â§ 900 BGB erwirbt der im Grundbuch Eingetragene das Eigentum an einem Grundstück, wenn er es 30 Jahre lang im Eigenbesitz gehabt hat.

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(Definition ergänzt von Hanna am 27.02.2019)

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