Bundesärztekammer

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Bundesärztekammer

Definition, Bedeutung

  • Die Bundesärztekammer (BÄK), (voller Name: Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern)), ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung.
  • Die Bundesärztekammer (lang: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, abgekürzt BÄK) ist eine Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Anders als der Name vielleicht glauben lässt, ist die Bundesärztekammer keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern sie ist ein nicht eingetragener Verein. In der Bundesärztekammer haben sich die 17 deutschen öffentlich-rechtlichen Landes-Ärztekammern zusammengeschlossen. Die Bundesärztekammer vertritt die berufspolitischen Interessen der fast 430.000 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und wirkt auf die gesundheitspolitische Meinungsbildung in der Ärzteschaft und in der Gesellschaft ein. Als Lobbyistin hat die Kammer das Ziel, Kontakte zur Bundesregierung, zur Bundestag und Bundesrat sowie zu den politischen Parteien zu pflegen, um die beruflichen Belange der Ärzteschaft zu wahren.

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(Definition ergänzt von Lean am 06.03.2019)
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