Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Bundes-Immissionsschutzgesetz

Definition, Bedeutung

Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

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(Definition ergänzt von Leonard am 03.04.2019)

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