Bundesarbeitsgericht
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Bundesarbeitsgericht
Definition, Bedeutung
Gemäß Â§ 1 ArbGG ist das BAG die höchste Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren. Hat gemäß Â§ 40 ArbGG seinen Sitz in Erfurt. Das BAG hat 10 gemäß Â§ 40 Arbgg eingerichtete Senate. Aufgabenaufteilung der Senate.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bundesarbeitsgericht' trennt man wie folgt:
- Bun|des|ar|beits|ge|richt
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