Bundesarbeitsgericht

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Bundesarbeitsgericht

Definition, Bedeutung

Gemäß Â§ 1 ArbGG ist das BAG die höchste Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren. Hat gemäß Â§ 40 ArbGG seinen Sitz in Erfurt. Das BAG hat 10 gemäß Â§ 40 Arbgg eingerichtete Senate. Aufgabenaufteilung der Senate.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundesarbeitsgericht' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|ar|beits|ge|richt
(Definition ergänzt von Ecrin am 22.03.2019)

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