Bundesgesetzblatt
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Bundesgesetzblatt
Definition, Bedeutung
Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG). Dann ist im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH vertrieben. Das Bundesgesetzblatt wird in Bonn (offiziell „zu Bonn“) ausgegeben.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bundesgesetzblatt' trennt man wie folgt:
- Bun|des|ge|setz|blatt
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