Bundeskanzler

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Bundeskanzler

Definition, Bedeutung

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Regierungschef. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Amtsträger, steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge unter dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten als Repräsentanten des einzig direkt vom Volk gewählten Bundesorgans nur an dritthöchster Stelle. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden.

Chefin oder Chef der deutschen Bundesregierung. Sie oder er wird vom Bundestag gewählt und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. www.bundeskanzler.de Die Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:

1. Konrad Adenauer (CDU) 1949-1963

2. Ludwig Erhard (CDU) 1963-1966

3.Kurt-Georg Kiesinger (CDU) 1966-1969

4. Willy Brandt (SPD) 1969-1974

5. Willy Brandt (SPD) 1969-1974

6. Helmut Kohl (CDU) 1982-1998

7. Gerhard Schröder (SPD) 1998-2005

8. Angela Merkel (CDU) 2005-...

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundeskanzler' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|kanz|ler
(Definition ergänzt von Umut am 04.04.2019)
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Begriffe mit Bundeskanzler

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