Bundesknappschaft

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Bundesknappschaft

Definition, Bedeutung

Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Bundesknappschaft war Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. Sie war eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung, welche im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusionierte.

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(Definition ergänzt von Francesca am 28.03.2023)

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