Bundesminister

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Bundesminister

Definition, Bedeutung

Mit Bundesministerin/Bundesminister werden die Ministerinnen / Minister des Bundes bezeichnet. Sie bilden gemeinsam mit der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler die Bundesregierung.

Die Bundesministerinnen/Bundesminister werden auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und entlassen (Art. 64 GG).

Ihr Schicksal ist mit dem der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzler verbunden. Wird deren/dessen Amtszeit beendet, z.B. aufgrund eines Misstrauensvotums, so endet auch ihre Amtszeit.

Gemäß Art. 66 GG dürfen Bundesministerinnen/Bundesminister kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und auch nicht der Leitung eines Unternehmens angehören. Für ein Aufsichtsratsmandat eines Unternehmens muss der Bundestag zustimmen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundesminister' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|mi|nis|ter
(Definition ergänzt von Zoey am 22.03.2019)

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Begriffe mit Bundesminister

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