bundespräsidialamt

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bundespräsidialamt

Definition, Bedeutung

  • Das Bundespräsidialamt ist die Behörde des deutschen Bundespräsidenten und eine der obersten Bundesbehörden.
  • oberste Bundesbehörde, die dem Bundespräsidenten unterstellt ist

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'bundespräsidialamt' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|prä|si|di|al|amt
(Definition ergänzt von Marissa am 15.03.2019)
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