Bundesrat

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Bundesrat

Definition, Bedeutung

Vertretung der deutschen Bundesländer. Er besteht aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen, die - je nach der Einwohnerzahl des Landes - mindestens drei und höchstens sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden ("Parlament der Länderregierungen"). Der Bundesrat ist an der Gesetzgebung des Bundes maßgeblich beteiligt. Er kann Bundesgesetze, die der Bundestag bereits beschlossen hat, nachträglich verzögern, verändern und z.T. sogar scheitern lassen. Gesetzgebung.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundesrat' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|rat

Beispielsätze mit dem Begriff 'Bundesrat'

  • Das Oberkommando stand ein für allemal bei den römischen Feldherren; Jahr für Jahr hatte der latinische Zuzug vor den Toren Roms sich einzufinden und begrüßte hier den erwählten Befehlshaber durch Zuruf als seinen Feldherrn, nachdem die vom latinischen Bundesrat dazu beauftragten Römer sich aus der Beobachtung des Vögelflugs der Zufriedenheit der Götter mit der getroffenen Wahl versichert hatten.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
  • Der Bundesvertrag untersagte weder Rom noch Latium, auf eigene Hand einen Angriffskrieg zu beginnen; und wenn, sei es nach Bundesschluß, sei es infolge eines feindlichen Überfalls, ein Bundeskrieg geführt ward, so mag bei der Führung wie bei der Beendigung desselben auch der latinische Bundesrat rechtlich beteiligt gewesen sein.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Malin am 21.03.2019)
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