Bundesrechtsverordnung
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Bundesrechtsverordnung
Definition, Bedeutung
Zum Erlass von Verordnungen kann ein Bundesgesetz nach Art. 80 Abs. 1 GG grundsätzlich nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder die Landesregierungen ermächtigen. Diese Stellen können die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen auch weiterübertragen, was allerdings voraussetzt, dass diese Weiterübertragung im Bundesgesetz, das die ursprüngliche Ermächtigung enthält, vorgesehen ist; zudem muss die Übertragung selbst durch eine Rechtsverordnung erfolgen.
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