Bundesrechtsverordnung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Bundesrechtsverordnung

Definition, Bedeutung

Zum Erlass von Verordnungen kann ein Bundesgesetz nach Art. 80 Abs. 1 GG grundsätzlich nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder die Landesregierungen ermächtigen. Diese Stellen können die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen auch weiterübertragen, was allerdings voraussetzt, dass diese Weiterübertragung im Bundesgesetz, das die ursprüngliche Ermächtigung enthält, vorgesehen ist; zudem muss die Übertragung selbst durch eine Rechtsverordnung erfolgen.

Anzeige

(Definition ergänzt von Enya am 09.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige