Bundesschatzbrief

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Bundesschatzbrief

Definition, Bedeutung

Festverzinsliche Emissionen des Bundes, die nicht in den Börsenhandel eingeführt werden. Die Zinsen werden bei Typ A jährlich, bei Typ B als Zinsansammlung am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages (Nennwertes) gezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundesschatzbrief' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|schatz|brief
(Definition ergänzt von Eric am 19.03.2019)

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