Bundesschatzbrief
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Bundesschatzbrief
Definition, Bedeutung
Festverzinsliche Emissionen des Bundes, die nicht in den Börsenhandel eingeführt werden. Die Zinsen werden bei Typ A jährlich, bei Typ B als Zinsansammlung am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages (Nennwertes) gezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe ist unter bestimmten Bedingungen möglich.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bundesschatzbrief' trennt man wie folgt:
- Bun|des|schatz|brief
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