Bundessozialgericht

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Bundessozialgericht

Definition, Bedeutung

Das deutsche Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Kassel und wurde am 11. September 1954 eröffnet. Die erste öffentliche Sitzung fand am 23. März 1955 statt.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundessozialgericht' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|so|zi|al|ge|richt
(Definition ergänzt von Freya am 27.02.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige