Bundestagsfraktion

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Bundestagsfraktion

Definition, Bedeutung

Eine Fraktion im Deutschen Bundestag ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. Zusammenschlüsse, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur dann als Fraktion anerkannt werden, wenn der Deutsche Bundestag seine Geschäftsordnung entsprechend ändert.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundestagsfraktion' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|tags|frak|ti|on
(Definition ergänzt von Hennes am 21.03.2019)
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