Bundestagsfraktion
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Bundestagsfraktion
Definition, Bedeutung
Eine Fraktion im Deutschen Bundestag ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. Zusammenschlüsse, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur dann als Fraktion anerkannt werden, wenn der Deutsche Bundestag seine Geschäftsordnung entsprechend ändert.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bundestagsfraktion' trennt man wie folgt:
- Bun|des|tags|frak|ti|on
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