bundesunmittelbar

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bundesunmittelbar

Definition, Bedeutung

Krankenkassen heißen bundesunmittelbar,. weil sie ihre Entstehung dem Bund verdanken. Das gleiche gilt für Landesverwaltungen.

Bundesunmittelbare Körperschaften sind in der Regel vom Bund selbst gegründet oder errichtet worden. Im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, gesetzliche Rentenversicherung) wird der Begriff "bundesunmittelbar" auch zur Unterscheidung von bundes- oder landesweiter Zuständigkeit verwendet.

Wichtige bundesunmittelbare Körperschaften öffentlichen Rechts sind :

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA),
  • die meisten gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Arbeitsagentur und
  • die Berufsgenossenschaften.

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(Definition ergänzt von Merlin am 11.04.2019)

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