Bundesversicherungsamt

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Bundesversicherungsamt

Definition, Bedeutung

  • Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in der Bundesstadt Bonn.
  • Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren (d.h. mit einer Erstreckung über mehr als drei Bundesländer) Sozialversicherungsträger aus.

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(Definition ergänzt von Peter am 20.04.2019)
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