Bundeswertpapierverwaltung

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Bundeswertpapierverwaltung

Definition, Bedeutung

Selbständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen mit den Aufgaben der Prüfung der Kreditaufnahme, Beurkundung der Kredite, Führung des Bundesschuldbuches, Zahlung der Zinsen und fälligen Kapitalbeträge. Im Falle des Erwerbs von Bundeswertpapieren steht dem Erwerber offen, anstelle der Depotverwaltung bei einem Kreditinstitut die Eintragung seiner Wertpapiere auf einem Einzelschulbuchkonto, welches auf seinen Namen lautet, zu verlangen.

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(Definition ergänzt von Ilayda am 22.02.2019)

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