Bundeszentralregister

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Bundeszentralregister

Definition, Bedeutung

Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, bundesweit beim Bundesamt für Justiz geführtes Register. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.

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(Definition ergänzt von Marten am 03.04.2019)

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