Burgfrieden

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Burgfrieden

Definition, Bedeutung

Der Ausdruck Burgfrieden bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren. Dieser Bereich konnte sich über den gesamten zur Burg gehörenden Grundbesitz erstrecken oder (z. B. bei Ganerbenburgen) nur über die Fläche eines Innenhofes.

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Beispielsätze mit dem Begriff 'Burgfrieden'

  • Da sie Tag und Nacht auf dem Posten und ihren Gebietern zur Verfügung stehen mußten, so wohnten die für diesen Dienst bestimmten Mägde im Burgfrieden selbst.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
(Definition ergänzt von Valentino am 21.02.2019)

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