Buschzulage

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Buschzulage

Definition, Bedeutung

  • Buschzulage ist ein (inoffizielles) Wort, welches eine zwischen 1990 und Mitte 1995 geltende Sonderzahlung für Beamte aus den alten Bundesländern bezeichnete, die zusätzlich zum Westgehalt im Osten der Republik bezahlt wurde, um einen Anreiz zu einer temporären Arbeit dort zu setzen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Buschzulage' trennt man wie folgt:

  • Busch|zu|la|ge
(Definition ergänzt von Tabea am 13.04.2019)

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