Buy-Out

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Buy-Out

  • Definition, Bedeutung

    aufkaufen, freikaufen, siehe auch management buyout
  • Sammelbegriff für Übernahmetransaktionen einzelner Unternehmensbereiche oder ganzer Unternehmen. Hierbei werden das Management (=Management-Buy-Out) bzw. die Mitarbeiter (=Belegschafts-Buy-Out) zu Unternehmern. Bei einer Finanzierung mit Hilfe erheblicher Mengen Fremdkapital spricht man von Leveraged-Buy-Out. Institutionelles Leveraged-Buy-Out liegt dagegen vor, wenn das Kapital von speziellen Investmentfonds, Venture Capital Firmen bzw. Banken und Versicherungen kommt.

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(Definition ergänzt von Philine am 23.03.2019)

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