Campuslizenz

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Campuslizenz

Definition, Bedeutung

Berechtigung zur hochschulweiten Nutzung einer elektronischen Dienstleistung (Datenbank oder elektronische Zeitschrift). Die Zugangsberechtigung wird i. d. R. über die IP-Adressen der Rechner, von denen aus zugegriffen wird, kontrolliert. Da Hochschulen über zusammenhängende IP-Bereiche verfügen, ist eine Datenbank mit Campuslizenz für alle Rechner, die dem Hochschulnetz angeschlossen sind, automatisch freigeschaltet. Darüber hinaus können Hochschulangehörige durch Einwahl auf den Hochschulserver von zu Hause auf die Produkte zugreifen.

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(Definition ergänzt von Lieselotte am 05.04.2019)

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