Chancengleichheit

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Chancengleichheit

Definition, Bedeutung

ie Chancengleichheit ist ein allgemeiner Grundsatz, dessen beide wesentliche Aspekte das Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die Gleichheit von Männern und Frauen sind. Dieser Grundsatz soll in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und familiären Lebens zum Tragen kommen

Im Amsterdamer Vertrag wurde eine neue Bestimmung eingefügt, durch die der eng mit der Chancengleichheit verknüpfte Grundsatz der Nichtdiskriminierung gestärkt wird. Gemäß dieser neuen Bestimmung kann der Rat geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Durch ihr Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Diskriminierung (2001-2006) fördert und ergänzt die Union außerdem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung

Die im Dezember 2000 angenommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einhaltet ein Kapitel mit dem Titel „Gleichheit", in dem die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichheit von Männern und Frauen und der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen bekräftigt werden. Dieses Kapitel behandelt ferner die Rechte des Kindes, die Rechte älterer Menschen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Chancengleichheit' trennt man wie folgt:

  • Chan|cen|gleich|heit
(Definition ergänzt von Leonhard am 08.03.2019)
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