Chandlelight

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Chandlelight

  • Definition, Bedeutung

    • Ein Vornahmeurteil nach § 113 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist im deutschen Verwaltungsrecht eine mögliche Urteilsform einer Verpflichtungsklage.
  • Meinten Sie Candlelight

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(Definition ergänzt von Dean am 06.03.2019)

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