charaktereigenschaft

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charaktereigenschaft

Definition, Bedeutung

Unter einem Charakterzug oder einer Charaktereigenschaft ist eine triebhafte oder leidenschaftliche Strebung im Sinne eines Partialtriebes zu verstehen, der in der Charakterstruktur eines Menschen begründet liegt. Aus einem einzelnen Charakterzug (z. B. Geiz, Melancholie, Nörgelei, Pedanterie und Unduldsamkeit) ist jedoch nicht bereits die Grundorientierung des Charakters (z. B. eine autoritäre Orientierung) zu erschließen. Die Betrachtung mehrerer Charakterzüge in ihrer komplexen Verschränkung kann hingegen dem Anspruch einer nicht simplifizierenden Charakteranalyse gerecht werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'charaktereigenschaft' trennt man wie folgt:

  • Cha|rak|ter|ei|gen|schaft
(Definition ergänzt von Adnan am 18.03.2019)
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