Dienstentlassung
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Dienstentlassung
Definition, Bedeutung
Von einer Dienstentlassung spricht man, wenn ein Beamter wegen schwerer Dienstvergehen als Diszplinarmaßnahme aus dem Dienst entfernt wird. Die Dienstentlassung hat den vollständigen Verlust der Ansprüche auf Bezüge und Versorgung (z.B. für den Ruhestand) zur Folge.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Dienstentlassung' trennt man wie folgt:
- Dienst|ent|las|sung
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