Dienstentlassung

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Dienstentlassung

Definition, Bedeutung

Von einer Dienstentlassung spricht man, wenn ein Beamter wegen schwerer Dienstvergehen als Diszplinarmaßnahme aus dem Dienst entfernt wird. Die Dienstentlassung hat den vollständigen Verlust der Ansprüche auf Bezüge und Versorgung (z.B. für den Ruhestand) zur Folge.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Dienstentlassung' trennt man wie folgt:

  • Dienst|ent|las|sung
(Definition ergänzt von Tara am 18.03.2019)
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