dienstweg

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dienstweg

Definition, Bedeutung

  • 1. Instanzenweg zur Klärung oder Berichterstattung im öffentlichen Dienst; wird durch Dienstvorschriften oder auch Gesetze verbindlich festgelegt; Vorteil ist die Transpa- renz bwz. Die Klarheit des Verfahrens, Nachteil die Kompetenzbeschränkung. 2. Gefahrenfreier Weg von und zur Arbeit; Fußwege zur Erledigung von firmenbe- treffenden Angelegenheiten (Dienstgang).
  • Der Begriff Dienstweg bezeichnet eine in Dienststellen geltende Verfahrensregelung, wonach bei der Klärung dienstlicher Angelegenheiten (zum Beispiel von Beschwerden oder Wünschen) eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden muss, in der die jeweils zuständigen Vorgesetzten oder übergeordneten Dienststellen angesprochen werden.
  • vorgeschriebene Reihenfolge für die Erledigung bestimmter Arbeiten im öffentlichen Dienst; Syn. Amtsweg; den dienstweg einhalten; das lässt sich nur auf dem dienstweg erledigen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'dienstweg' trennt man wie folgt:

  • Dienst|weg
(Definition ergänzt von Ian am 01.03.2019)
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