doppelmonarchie

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doppelmonarchie

Definition, Bedeutung

  • Bezeichnung für die Österreich-Ungarische Monarchie, die von 1867 bis 1914 bestand, auf Grund der staatsrechtlichen Konstruktion (Kaisertum in Österreich und Königtum in Ungarn).
  • Spezielle Staatsform mit einer Regentschaft über zwei Herrschaftsgebiete
  • Österreich-Ungarn, Donaumonarchie, KuK Monarchie; ist aus dem Kaisertum Österreich aufgrund des österreichisch-ungarisches Aus- gleiches entstanden; bestand aus zwei Staaten (Cisleithanien und Transleithanien), es gab ein gemeinsames Staatsoberhaupt: den Kaiser von Österreich und den König von Ungarn (Franz Joseph I, später Karl IV), bestand von 1867 ? 1914, Vielvölkerstaat.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'doppelmonarchie' trennt man wie folgt:

  • Dop|pel|mo|nar|chie
(Definition ergänzt von Aliyah am 29.03.2019)

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