eheähnliche Gemeinschaft

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eheähnliche Gemeinschaft

Definition, Bedeutung

  • Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zu- und Aberkennung öffentlicher Leistungen für diejenigen Personen benutzt wird, auf welche die Definitionsmerkmale der eheähnlichen Gemeinschaft zutreffen.

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(Definition ergänzt von Rebekka am 04.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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