Eigentum

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Eigentum

  • Definition, Bedeutung

    Eigentum (hier: im Sinne des Sacheigentums) ist die rechtliche Zuordnung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu einer natürlichen oder juristischen Person im Sinne eines umfassenden und gegenüber jedermann wirkenden, sogenanntem absoluten Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrechts. Eigentum ist rechtlich von Besitz zu unterscheiden, der lediglich die „tatsächliche Herrschaft über eine Sache“ unabhängig von den Eigentumsverhältnissen beschreibt. Die Existenz und Ausgestaltung des Eigentumsrechts ist somit von fundamentaler Bedeutung für die Gesellschaftsordnung.

    siehe auch juristische Person und natürliche Person

    • Redenswendung "Eigentum verpflichtet ": Privateigentum muss dem Allgemeinwohl dienen 

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Eigentum' trennt man wie folgt:

  • Ei|gen|tum

Beispielsätze mit dem Begriff 'Eigentum'

    (Definition ergänzt von Dorian am 18.02.2019)

    Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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