enteignen
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enteignen
Definition, Bedeutung
1 jmdn. e. jmdm. staatlicherseits sein Eigentum entziehen, es beschlagnahmen2 eine Sache e. in Staatseigentum überführen; einen Betrieb e.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'enteignen' trennt man wie folgt:
- ent|eig|nen
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