enteignen

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enteignen

Definition, Bedeutung

1 jmdn. e. jmdm. staatlicherseits sein Eigentum entziehen, es beschlagnahmen
2 eine Sache e. in Staatseigentum überführen; einen Betrieb e.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'enteignen' trennt man wie folgt:

  • ent|eig|nen
(Definition ergänzt von Danilo am 28.02.2019)
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