Entsendung

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Entsendung

  • Definition, Bedeutung

    entsendung, die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen;

    Als Entsendung bezeichnet man, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit ins Ausland entsendet. Die Entsendung kann kurzfristig oder aber auch langfristig (über mehrere Jahre) sein. Bei Entsendung ist der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer und deren Schutz verantwortlich. Für die Entsendung gibt es spezielle Auslandskrankenversicheruntstarife die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließen kann.

    Von Entsendung spricht man immer dann, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung in anderen Staaten erbringen als in jenen, in denen sie den Arbeitsvertrag abgeschlossen haben oder in denen der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

    Der Begriff der Entsendung lässt sich für von Deutschland ins Ausland entsendete Arbeitnehmer wie folgt zusammenfassen:
    Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland einen Arbeitnehmer, der üblicherweise in Deutchland beschäftig ist vorübergehend im Ausland beschäftigt, wobei weiterhin eine arbeitsrechtliche Bindung zum deutschen Arbeitgeber besteht.

    • Man sollte früh genug mit dem Lernen anfangen (meist auf beruflichen Erfolg bezogen) 

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Entsendung' trennt man wie folgt:

  • Ent|sen|dung

(Definition ergänzt von Baris am 05.03.2019)

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