Erwachsenenbildung

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Erwachsenenbildung

Definition, Bedeutung

Die Begriffe Erwachsenenbildung und Weiterbildung werden in der Fachliteratur zunehmend synonym, in einzelnen Artikeln auch additiv verwendet (Tippelt, 1999, S.11).

Definition: Der Deutsche Bildungsrat hatte im Jahr 1970 Erwachsenenbildung (Weiterbildung) definiert als "Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase".

Erste Ansätze der Erwachsenenbildung zeigen sich im Zuge der Aufklärung bereits im 18. Jahrhundert etwa bei der Gründung der Königlichen Dänischen Ackerakademie zu Glücksburg durch den Agrarreformer Philipp Ernst Lüders.

Die Ursprünge der Erwachsenenbildung in Deutschland gehen zurück auf Bemühungen der Arbeiterbildungsvereine im 19. Jahrhundert, die anfänglich deutlich emanzipatorische Ziele postulierten. Hier gründen auch die ersten gewerkschaftlichen und sozialistischen Weiterbildungsinitiativen. Die Praxis der gegenwärtigen bundesdeutschen Erwachsenenbildung dagegen sieht sich eher in der Tradition des bürgerlichen Bildungsideals.

Lese- und Literaturgesellschaften boten im Bürgertum des 18. Jahrhunderts erste Ansätze. Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die Volksbildungsvereine. Daneben entwickelte sich die Bewegung der Arbeiterbildung, die sich in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit fortsetzt. Erste Einsichten zu einer Notwendigkeit eines Life long Learning finden sich in der Industrialisierten Gesellschaft Ende des 19. Jahrhunderts.

In den USA entstanden Ende des 19. Jahrhunderts Chautauquas als erste Veranstaltungen zur Massenweiterbildung.

Recht und Weiterbildung

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist in verschiedenen Codices auf nationaler und internationaler Ebene festgeschrieben. Daraus ergibt sich auch eine staatliche Pflicht zur Förderung von Erwachsenenbildung. In Deutschland sind die unterschiedlichen Landesgesetze Grundlage der Förderung, die dementsprechend unterschiedlich gestaltet ist. Zumeist wird ein kooperativer Pluralismus von Anbietern (öffentliche, kirchliche, gewerkschaftliche usf.) gefördert.

Seit den 70er Jahren ist zu diesem institutionellen Ausbau der Versuch getreten, die individuelle Teilnahmemöglichkeit durch Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz (Bildungsurlaub) zu verbessern: Beschäftigte haben das Recht, in der Regel fünf Tage jährlich für Zwecke der beruflichen und politischen Bildung (auch hier differieren die Ländergesetze) freigestellt zu werden. Nur eine Minderheit von etwa ein bis zwei Prozent der Berechtigten macht aber von diesem Recht Gebrauch.

Insbesondere im Bereich der Umschulung hatte die Erwachsenenbildung in den letzten Jahren aufgrund der real restriktiven Sozialgesetzgebung Rückgänge zu verzeichnen. In Folge von Hartz IV ist der Zugang zu Bildungsgutscheinen für Arbeitslose sehr erschwert worden.

Unter dem Motto Europa tut Deutschland gut wirbt die Bundesregierung in Tageszeitungen mit folgenem Zitat aus der EU-Verfassung:

"Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung."

Artikel II-74, Ziffer 1, EU-Verfassung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Erwachsenenbildung' trennt man wie folgt:

  • Er|wach|se|nen|bil|dung
(Definition ergänzt von Mehmet am 02.04.2019)
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Begriffe mit Erwachsenenbildung

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