Exkommunikation

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Exkommunikation

Definition, Bedeutung

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinde durch den Bischof oder Papst, nicht jedoch aus der Kirche selbst, da die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe unwiderruflich ist. Eine Exkommunikation erfolgt aufgrund eines bestimmten Vergehens, wie z.B. Häresie. Der Exkommunizierte verliert alle kirchlichen Rechte, darf keine Sakramente empfangen oder spenden, weder aktiv noch passiv am Gottesdienst teilnehmen und erhält kein kirchliches Begräbnis.

Exkommunikation bzw. Kirchenbann hatte im Mittelalter die weltliche Reichsacht zur Folge. Der Geächtete galt als "vogelfrei". Das bedeutete, er durfte kein Eigentum besitzen, war nicht mehr durch Recht und Gesetzt geschützt und konnte sogar ungestraft getötet werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Exkommunikation' trennt man wie folgt:

  • Ex|kom|mu|ni|ka|ti|on
(Definition ergänzt von Dario am 22.02.2019)
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