Festnahme

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Festnahme

Definition, Bedeutung

Eine Festnahme wird grundsätzlich aufgrund eines Haftbefehls vorgenommen. Ausnahme ist die vorläufige Festnahme.

Eine Festnahme ist gemäß Â§ 229 BGB im Wege der Selbsthilfe jedermann erlaubt, wenn ein Verpflichteter der Flucht verdächtig ist. Der so Festgenommene muß unter Beantragung persönlichen Arrests unverzüglich dem Amtsrichter vorgeführt werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Festnahme' trennt man wie folgt:

  • Fest|nah|me
(Definition ergänzt von Winfried am 04.03.2019)
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