Fluggesellschaft

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Fluggesellschaft

Definition, Bedeutung

  • Eine Fluggesellschaft ist ein Unternehmen mit dem Geschäftszweck des erwerbsmäßigen Personen- oder Frachttransportes auf dem Luftweg.
  • Unternehmen, das einen regelmäßigen Flugverkehr für Passagiere oder Fracht bietet
  • Wirtschaftsunternehmen, das den zivilen Luftverkehr betreibt

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Fluggesellschaft' trennt man wie folgt:

  • Flug|ge|sell|schaft
(Definition ergänzt von Samia am 29.04.2019)
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