Freigabe
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Freigabe
Definition, Bedeutung
1. im Rechtswesen allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas2. in der Technik die Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse bezüglich des Gebrauchs von Geräten oder Einrichtungen
3. Der Kunde hat keine Änderungswünsche mehr und erteilt die Erlaubnis, die Daten unverändert an die Druckerei weiterzuschicken. Kein Produktionsauftrag darf ohne Freigabe des Kunden vergeben werden.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Freigabe' trennt man wie folgt:
- Frei|ga|be
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