Freigabe

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Freigabe

Definition, Bedeutung

1. im Rechtswesen allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas

2. in der Technik die Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse bezüglich des Gebrauchs von Geräten oder Einrichtungen

3. Der Kunde hat keine Änderungswünsche mehr und erteilt die Erlaubnis, die Daten unverändert an die Druckerei weiterzuschicken. Kein Produktionsauftrag darf ohne Freigabe des Kunden vergeben werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Freigabe' trennt man wie folgt:

  • Frei|ga|be
(Definition ergänzt von Batuhan am 24.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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