freigeben

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freigeben

Definition, Bedeutung

I it Akk. 1 etwas f. die Sperre, Beschränkung für etwas aufgeben; eine Straße für den Verkehr f.; einen Film für Jugendliche f. 2 jmdn. f. a aus der Gefangenschaft entlassen b aus einer Bindung entlassen; sie gibt ihren Mann nicht frei; sein Arbeitgeber gibt ihn nicht frei II it Dat. jmdm. f. jmdm. arbeitsfreie Zeit, Arbeitsruhe gewähren; ich habe mir drei Tage f. lassen; er gibt mir nicht frei

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'freigeben' trennt man wie folgt:

  • frei geben

Beispielsätze mit dem Begriff 'freigeben'

  • Anfänglich waren also die Bürger in der Tat die Schutzherren, die Nichtbürger die Geschützten; allein wie in allen Gemeinden, die die Ansiedlung freigeben und das Bürgerrecht schließen, ward es auch in Rom bald schwer und wurde immer schwerer, dieses rechtliche Verhältnis mit dem faktischen Zustand in Harmonie zu erhalten.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Kalle am 20.03.2019)
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