Freistellung

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Freistellung

Definition, Bedeutung

Freistellung bezeichnet

  • allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule)
  • die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht)
  • die Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer in Deutschland
  • in der Fotografie, der Drucktechnik und der Computergrafik: die Befreiung eines Motivs von seinem Hintergrund
  • eine Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit in der Kartografie
  • Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Rückübertragung von Flächen, die Betriebsanlagen einer Eisenbahn sind, in das allgemeine Planungsrecht der Kommunen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Freistellung' trennt man wie folgt:

  • Frei|stel|lung
(Definition ergänzt von Silas am 16.03.2019)
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Begriffe mit Freistellung

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