Freistellung
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Freistellung
Definition, Bedeutung
Freistellung bezeichnet
- allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule)
- die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht)
- die Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer in Deutschland
- in der Fotografie, der Drucktechnik und der Computergrafik: die Befreiung eines Motivs von seinem Hintergrund
- eine Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit in der Kartografie
- Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Rückübertragung von Flächen, die Betriebsanlagen einer Eisenbahn sind, in das allgemeine Planungsrecht der Kommunen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Freistellung' trennt man wie folgt:
- Frei|stel|lung
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