fremdherrschaft

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fremdherrschaft

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff Fremdherrschaft (manchmal auch Xenokratie; altgr. xenos „Fremder“, auch „Gast“, und kratein „herrschen“) bezeichnet vorwiegend im geschichtlichen Zusammenhang Militärdiktaturen, die nach der Eroberung eines Gebietes errichtet werden, und über eine Verwaltung durch Besatzungstruppen hinausgehen, sowie allgemein jede Herrschaft von Fremden in einem bestimmten Territorium.
  • durch einen fremden Staat ausgeübte Herrschaft; Syn. Feindherrschaft; unter fremdherrschaft stehen; sich gegen die fremdherrschaft auflehnen.
  • Unter Fremdherrschaft versteht man die Beherrschung eines Volkes oder Gebietes durch eine fremde Macht.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'fremdherrschaft' trennt man wie folgt:

  • Fremd|herr|schaft
(Definition ergänzt von Hanno am 11.04.2019)
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