Gegenangriff

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Gegenangriff

Definition, Bedeutung

  • ein Angriff, der direkt auf einen vom Gegner ausgeführten Angriff folgt
  • Unter einem "Gegenangriff" versteht man bei einer feindlichen Auseinandersetzung die Attacke einer Truppe als Reaktion auf eine bereits vorher durchgeführte Kampfhandlung des Gegners.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gegenangriff' trennt man wie folgt:

  • Ge|gen|an|griff
(Definition ergänzt von Miray am 01.03.2019)
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