Gehweg
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Gehweg
Definition, Bedeutung
Der Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche, der für den Fußverkehr vorgesehen ist.Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist:
- der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk
- der Bürgersteig, Gehsteig, Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft.
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