Gehweg

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Gehweg

Definition, Bedeutung

Der Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche, der für den Fußverkehr vorgesehen ist.

Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist:

  • der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk
  • der Bürgersteig, Gehsteig, Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft.

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(Definition ergänzt von Victor am 09.03.2019)
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